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THC-Grenzwerte: welche Zahl wofür gilt

Still life with a Cibdol product introducing THC limits, explained
Cibdol · THC-Grenzwerte: welche Zahl wofür gilt

Definition

0,3 % ist die bekannteste THC-Zahl in Europa und gleichzeitig die am häufigsten falsch eingesetzte: Sie entscheidet, welche Hanfsorten auf einem Feld angebaut werden dürfen. Für Lebensmittel, Hanfsamenöl und kosmetische Mittel gelten eigene Werte, notiert in mg/kg. Dieser Eintrag legt die Angaben nebeneinander und nennt die Umrechnung.

Die Zahl 0,3 % der Reihe nach

Auf dem Feld gilt eine Zahl, in der Flasche eine andere. Dazwischen liegen getrennte Regelwerke, und im Alltag soll trotzdem ein einziger Prozentwert für alles einstehen. Die Angaben, sortiert:

  1. 0,3 % ist eine Anbauschwelle. Die Regel entscheidet, welche Hanfsorten im Feld angebaut werden dürfen, und richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, nicht an Regale.
  2. Die Zahl stammt aus dem EU-Agrarrecht. Sie ordnet die Anbaufähigkeit von Sorten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und wurde 2023 von 0,2 % auf 0,3 % angehoben.
  3. Zur Weiterverarbeitung schweigt sie. Über den Delta-9-THC-Gehalt eines Extrakts, einer Creme oder eines Lebensmittels nach Verarbeitung, Verdünnung und Formulierung steht in dieser Schwelle nichts.
  4. Für Hanf in Futtermittelqualität nennen die Bedingungen einen Wert unter 0,2 %.
  5. Umgerechnet heißt 0,3 % nichts anderes als 0,3 g/100 g, also 3.000 mg/kg. Dieselbe Menge, andere Schreibweise.
  6. Die Verordnung (EU) 2022/1393 nennt für Hanfsamen und trockene Erzeugnisse aus Hanfsamen 3,0 mg/kg Delta-9-THC, für Hanfsamenöl 7,5 mg/kg.
  7. In der Kosmetik nennt die Sicherheitsbewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit mit der Kennung SCCS/1685/25 eine THC-Verunreinigung von 0,00025 %, das sind 2,5 mg/kg.
  8. Nebeneinandergelegt: 0,3 % ist das Tausendfache des Lebensmittelwerts für Hanfsamen, das Vierhundertfache des Wertes für Hanfsamenöl und etwa das Zwölfhundertfache der kosmetischen Verunreinigungsangabe.
  9. Produktgrenzwerte sind nach Kategorien zersplittert. Ihre Fundstellen erkennt kaum jemand auf Anhieb, und die Einheit lautet mg/kg.
  10. mg/kg verlangt eine zweite Größe. Ohne die Masse des Erzeugnisses bleibt der Wert eine Zeile ohne Bezug.
  11. Der Prozentwert reist gut. Vom Agrarrecht in die Produktkommunikation braucht er keine Übersetzung, weil er kurz ist und für sich zu stehen scheint.
  12. Cibdol legt je Produkt ein Chargenzertifikat vor. Dort steht der gemessene Wert, nicht die Zahl aus dem Anbaurecht.
  13. Die redliche Lesart: den gemessenen Wert eines Erzeugnisses an dem Grenzwert prüfen, der für seine Kategorie gilt, nicht an der Zahl vom Feld.

Grenzwerte nach Kategorie, in mg/kg gelesen

KategorieRegelwerk oder UnterlageAngabe im OriginalIn mg/kg gelesenVerhältnis zur Anbauzahl
Anbau im FeldEU-Agrarrecht, Sortenzulassung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik0,3 % Delta-9-THC, seit 2023, davor 0,2 %3.000 mg/kg, gleichbedeutend mit 0,3 g/100 gDie Bezugsgröße dieser Übersicht, zuständig für Sorten auf dem Feld und nicht für Erzeugnisse im Regal
Hanf in FuttermittelqualitätBedingungen, unter denen Hanf als Futtermittelqualität geführt wirdunter 0,2 %in diesem Eintrag nicht umgerechnetNiedriger als die heutige Anbauschwelle und deshalb häufig mit dem älteren Zahlenstand verwechselt
Hanfsamen und trockene Erzeugnisse darausVerordnung (EU) 2022/13933,0 mg/kg Delta-9-THC3,0 mg/kg, bereits im Verordnungstext in dieser EinheitDie Anbauzahl liegt tausendfach über diesem Lebensmittelwert
Hanfsamenöldieselbe Lebensmittelverordnung aus dem Jahr 20227,5 mg/kg Delta-9-THC7,5 mg/kgDie Anbauzahl liegt vierhundertfach über diesem Wert
Kosmetische MittelSicherheitsbewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit, Kennung SCCS/1685/25THC-Verunreinigung von 0,00025 %2,5 mg/kgDie Anbauzahl liegt etwa zwölfhundertfach darüber
Chargenbericht des stärksten Ölsunabhängige Analyse der einzelnen Charge0,03 % Delta-9-THC300 mg/kg, gleichbedeutend mit 0,03 g/100 gEin Zehntel der Anbauzahl, hundertfach über dem Wert für Hanfsamen, vierzigfach über dem Wert für Hanfsamenöl
Extrakt, Creme, Lebensmittel nach der VerarbeitungAnbauschwelle des Agrarrechtskeine Angabe, die Schwelle nennt keinen Wert für verarbeitete Erzeugnisseauch keine Umrechnung möglich, weil kein Wert genannt wirdVerarbeitung, Verdünnung und Formulierung bleiben in dieser Schwelle unerwähnt
Zeile ohne FundBerichtsgrenze der verwendeten AnalysemethodeDelta-9-THC gesucht, oberhalb dieser Grenze nicht gefundenkeine Zahl, weil kein Wert oberhalb der Berichtsgrenze vorliegtKein Nachweis zu 0,3 %, weil diese Zahl die Frage am fertigen Erzeugnis nicht stellt
Einheit mg/kgSchreibweise der Grenzwerte am ProduktMilligramm Delta-9-THC je Kilogramm Erzeugnisverlangt eine zweite Größe, die Masse des ErzeugnissesProzentangaben stehen scheinbar für sich, deshalb bleibt 0,3 % leichter haften

Warum die Feldzahl so gut haftet

Zwei Eigenschaften, die Produktgrenzwerte nicht haben

0,3 % hat eine Reiseroute: aus dem Agrarrecht in die Produktkommunikation. Unterwegs verliert die Zahl ihren Adressaten und behält zwei Eigenschaften, die den Werten für fertige Erzeugnisse fehlen.

Die erste ist Geschlossenheit. Eine einzige Zahl scheint die ganze Frage abzudecken, während die Grenzwerte am Produkt nach Kategorien zersplittert sind: eine Angabe für Hanfsamen, eine für Hanfsamenöl, eine für kosmetische Mittel, eine für Hanf in Futtermittelqualität. Wer die richtige finden will, muss vorher wissen, in welche Kategorie ein Erzeugnis überhaupt fällt.

Die zweite ist die Einheit. Ein Prozentwert steht scheinbar für sich. mg/kg tut das nicht. Die Angabe verlangt eine zweite Größe, die Masse des Erzeugnisses, bevor im Kopf eine Menge entsteht. Dazu kommen die Fundstellen: eine Verordnungsnummer mit Jahr und Ziffernfolge oder eine Kennung wie SCCS/1685/25 erkennt kaum jemand auf Anhieb, während 0,3 % vertraut klingt. Vertrautheit ist aber keine Zuständigkeit. Die Anbauschwelle beantwortet eine Sortenfrage im Feld, mehr nicht.

0,2 % und 0,3 % gleichzeitig im Umlauf

2023 wurde die Anbauschwelle von 0,2 % auf 0,3 % angehoben. Der alte Zahlenstand ist damit nicht verschwunden. Beide Fassungen kursieren weiter, und beide werden gelegentlich so zitiert, als wären sie ein Grenzwert für fertige Erzeugnisse.

Dass für Hanf in Futtermittelqualität ein Wert unter 0,2 % genannt wird, macht die Sache nicht übersichtlicher. Die niedrigere Zahl steht in einem eigenen Rahmen und erscheint dadurch wie eine Bestätigung des älteren Standes. Zwei rivalisierende Prozentwerte also, die beide die falsche Frage beantworten. Stabil bleibt in dieser Lage nur ein Paar: der gemessene Wert eines Erzeugnisses und der Grenzwert seiner eigenen Kategorie. Und keine der beiden Fassungen wird dadurch zu einer Aussage über einen Auszug, eine Creme oder ein Lebensmittel.

Ein Bericht, der 0,03 % ausweist

300 mg/kg, drei Vergleiche

Auf dem Chargenbericht des stärksten Öls steht 0,03 %. Umgerechnet sind das 0,03 g/100 g, also 300 mg/kg.

Der erste Vergleich fällt bequem aus: 300 mg/kg gegen 3.000 mg/kg, ein Zehntel der Anbauzahl. Wer nur diese Gegenüberstellung liest, hält den Wert für unauffällig und legt den Bericht weg.

Der zweite und der dritte Vergleich verschieben das Bild. Gegen die 3,0 mg/kg für Hanfsamen und trockene Erzeugnisse daraus liegt derselbe Wert hundertfach höher. Gegen die 7,5 mg/kg für Hanfsamenöl vierzigfach.

Das ist kein Urteil, sondern Arithmetik. Die Zahlen stammen aus drei Rahmen: eine Sortenregel für das Feld und zwei Lebensmittelwerte aus der Verordnung (EU) 2022/1393. Welcher Rahmen für ein bestimmtes Erzeugnis gilt, steht im jeweiligen Regelwerk, nicht im Vergleich. Die redliche Lesart bleibt deshalb dieselbe: den gemessenen Wert an dem Grenzwert prüfen, der für die eigene Produktkategorie gilt, und nicht an der Zahl, die über Sorten auf einem Feld entscheidet.

Wenn die Methode nichts findet

Manche Berichte weisen für Delta-9-THC keinen Wert aus. Die Zeile hält einen Vorgang fest: In dieser Charge wurde nach Delta-9-THC gesucht und oberhalb der Berichtsgrenze der Methode nichts gefunden. Eine Angabe über die Methode also, mit ihrer Grenze als Maßstab.

Was die Zeile nicht leistet, ist ein Nachweis zu 0,3 %. Diese Zahl stellt die Frage am fertigen Erzeugnis gar nicht, sie stellt sie an der Sorte im Feld. Danach setzt eine Verschiebung ein, die sich gut beobachten lässt. Aus der Angabe über einen Fund, der ausblieb, wird beim Weitererzählen ein Satz mit einem Prozentwert, und der Wert vom Feld steht wieder als Maßstab da, obwohl im Bericht nie ein Prozentwert stand. Cibdol legt je Produkt ein Chargenzertifikat vor, und dort steht, was gemessen wurde, samt der Grenze, unterhalb derer die Methode nichts mehr ausweist.

Der Maßstab gehört zur Zahl

Seit 2014 arbeitet Cibdol mit Cannabinoiden, und die Hausregel dazu ist kurz: den gemessenen Wert veröffentlichen, den Maßstab benennen, den Vergleich den Lesenden überlassen, weil nur sie wissen, in welche Kategorie ihr Erzeugnis fällt.

Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens ein Chargenzertifikat je Produkt, mit dem Wert dieser Charge, nicht mit einer Zahl aus dem Anbaurecht. Zweitens die Einheit mitlesen. mg/kg braucht die Masse des Erzeugnisses, Prozent braucht seinen Bezug, und beide Schreibweisen können dieselbe Menge meinen, 0,3 % und 3.000 mg/kg zum Beispiel. Drittens die Fundstelle der Vergleichszahl. Verordnung (EU) 2022/1393 für Hanfsamen und Hanfsamenöl, die Sicherheitsbewertung mit der Kennung SCCS/1685/25 für kosmetische Mittel und ihre THC-Verunreinigung von 0,00025 %, das EU-Agrarrecht für die Sorte auf dem Feld.

Ob im Regal ein CBG Öl oder ein CBD Vollspektrum Öl steht, ändert an dieser Reihenfolge nichts. Auch das Herstellungsverfahren ändert sie nicht: Die CO2 Extraktion beschreibt, wie ein Auszug aus dem Pflanzenmaterial gewonnen wird, ein Grenzwert steht damit nicht fest. Wer vor dem Kauf ein CBG Öl vergleicht, findet die belastbare Zahl im Chargenzertifikat.

Und wenn jemand 0,3 % zitiert, lohnt eine einzige Rückfrage: Feld oder Regal. Die Zahl ordnet den Sortenanbau nach europäischem Agrarrecht, 2023 von 0,2 % angehoben, adressiert an Betriebe. Zur Größenordnung noch dies: 0,3 % ist das Tausendfache des Wertes für Hanfsamen, das Vierhundertfache des Wertes für Hanfsamenöl und etwa das Zwölfhundertfache der kosmetischen Verunreinigungsangabe. Am fertigen Erzeugnis stehen kleinere Zahlen, in mg/kg, nach Kategorien getrennt.

Häufig gestellte Fragen

Woher stammt die Zahl 0,3 % ursprünglich?
Aus dem EU-Agrarrecht. Sie ordnet die Anbaufähigkeit von Hanfsorten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und wurde 2023 von 0,2 % auf 0,3 % angehoben. Adressat sind landwirtschaftliche Betriebe. Zum Delta-9-THC-Gehalt eines Erzeugnisses nach Verarbeitung, Verdünnung und Formulierung sagt die Schwelle nichts.
Was passiert bei der Umrechnung von 0,3 % in mg/kg?
An der Menge nichts, an der Lesbarkeit viel. 0,3 % sind 0,3 g/100 g und damit 3.000 mg/kg. In dieser Einheit lässt sich die Zahl direkt neben die Werte für Hanfsamen mit 3,0 mg/kg und für Hanfsamenöl mit 7,5 mg/kg legen. mg/kg verlangt dabei immer eine zweite Größe, die Masse des Erzeugnisses.
Warum kursieren 0,2 % und 0,3 % nebeneinander?
Weil der ältere Zahlenstand mit der Anhebung im Jahr 2023 nicht verschwunden ist. Beide Fassungen werden weitergegeben, gelegentlich so, als handelte es sich um Grenzwerte für fertige Erzeugnisse. Für Hanf in Futtermittelqualität nennen die Bedingungen zusätzlich einen Wert unter 0,2 %, was die Verwechslung stützt.
Welche Unterlage nennt den gemessenen Wert einer Charge?
Das Chargenzertifikat, das Cibdol je Produkt vorlegt. Dort steht der gemessene Wert dieser Charge, beim stärksten Öl 0,03 %, umgerechnet 300 mg/kg. Weist ein Bericht für Delta-9-THC keinen Wert aus, hält die Zeile fest, dass oberhalb der Berichtsgrenze der Methode nichts gefunden wurde.

Über diesen Artikel

Luke Sholl schreibt seit 2011 über Cannabinoide, CBD und die vielfältigen Vorteile der Natur. Zu seinem Hintergrund gehört eigene praktische Erfahrung im Cannabisanbau über den gesamten Zyklus vom Samen bis zur Ernte hin

Dieser Wiki-Artikel wurde mit KI-Unterstützung verfasst und von Luke Sholl geprüft, Autor für CBD und Wohlbefinden. Redaktionelle Aufsicht durch Joshua Askew.

Redaktionelle StandardsKI-Nutzungsrichtlinie

Medizinischer Hinweis. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information und stellen keine medizinische Beratung dar. Konsultiere vor der Verwendung einer Substanz eine qualifizierte Fachperson im Gesundheitswesen.

Zuletzt geprüft am 26. August 2026

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